Verstehen Sie: Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, um ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Während der Elternzeit müssen sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zur finanziellen Unterstützung können sie Elterngeld beantragen. Die Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden und bei Bedarf zwischen dem dritten und achten Geburtstag aufgeteilt werden. Während der Elternzeit sind die Eltern vor Kündigungen geschützt und haben in den meisten Fällen das Recht auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, einschließlich Teilzeit, befristeten Verträgen und Mini-Jobs. Auch Studierende, Selbständige und Beamte können Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit können Eltern auch Teilzeit arbeiten, jedoch maximal 30 Wochenstunden. Der Urlaubsanspruch reduziert sich während der Elternzeit und Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Eltern haben das Recht, ihre Elternzeit vorzeitig zu beenden, jedoch muss der Arbeitgeber zustimmen. Nach der Elternzeit haben die Eltern in der Regel einen Anspruch auf ihre alte oder eine gleichwertige Stelle. Die Elternzeit kann sich auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken, da sie die Anwartschaftszeit beeinflusst.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Elternzeit ermöglicht Müttern und Vätern eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben, um ihr Kind zu betreuen und zu erziehen.
  • Elterngeld kann während der Elternzeit zur finanziellen Unterstützung beantragt werden.
  • Die Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen und bei Bedarf zwischen dem dritten und achten Geburtstag aufgeteilt werden.
  • Während der Elternzeit sind Eltern vor Kündigungen geschützt und haben in den meisten Fällen das Recht auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren.
  • Elternzeit kann in verschiedenen Arbeitsverhältnissen genommen werden, einschließlich Teilzeit, befristeten Verträgen und Mini-Jobs.

Elternzeit erklärt

Während der Elternzeit müssen Mütter und Väter nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Es handelt sich um eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben, die es den Eltern ermöglicht, ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Die Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden und bei Bedarf zwischen dem dritten und achten Geburtstag aufgeteilt werden.

Die Elternzeit bietet finanzielle Unterstützung durch den Antrag auf Elterngeld. Während dieser Zeit sind die Eltern vor Kündigungen geschützt und haben in den meisten Fällen das Recht, nach Ende der Elternzeit an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies gilt für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, einschließlich Teilzeit, befristeten Verträgen und Mini-Jobs. Sogar Studierende, Selbstständige und Beamte können Elternzeit nehmen.

Es besteht auch die Möglichkeit, während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, jedoch dürfen die wöchentlichen Arbeitsstunden 30 nicht überschreiten. Der Urlaubsanspruch reduziert sich während dieser Zeit und Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Wenn Eltern ihre Elternzeit vorzeitig beenden möchten, benötigen sie die Zustimmung ihres Arbeitgebers. Nach der Elternzeit haben die Eltern in der Regel einen Anspruch auf ihre alte Stelle oder eine gleichwertige Position.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Elternzeit Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben kann, da sie die Anwartschaftszeit beeinflusst. Es empfiehlt sich, sich vor der Entscheidung für die Elternzeit über die individuellen Bedingungen und Regelungen zu informieren.

Vorteile der Elternzeit: Bedenken bezüglich der Elternzeit:
  • Möglichkeit, das Kind selbst zu betreuen und zu erziehen
  • Recht auf Rückkehr zum alten Arbeitsplatz
  • Finanzielle Unterstützung durch Elterngeld
  • Verringerter Urlaubsanspruch
  • Einschränkungen bei Kündigungen
  • Wirkung auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld

Elterngeld und Elternzeit

Um während der Elternzeit finanziell unterstützt zu werden, können Sie Elterngeld beantragen. Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die Eltern erhalten, um den Verdienstausfall während der Elternzeit teilweise auszugleichen.

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom Einkommen vor der Geburt des Kindes ab. Es beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens. Es gibt jedoch einen Mindestbetrag von 300 Euro und einen Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat. Das Elterngeld wird für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten gezahlt. Dabei kann ein Elternteil, in der Regel die Mutter, den Mindestzeitraum von zwei Monaten nutzen. Die restlichen Monate können frei zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld steuerfrei ist und keine Sozialversicherungsbeiträge darauf erhoben werden. Es kann auch mit anderen Leistungen wie dem Kindergeld kombiniert werden. Um Elterngeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle stellen. Die genauen Voraussetzungen und Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden, können je nach Bundesland variieren. Es ist ratsam, sich vorab über die individuellen Bestimmungen zu informieren.

Voraussetzungen für den Elterngeld-Anspruch Beispiele für benötigte Unterlagen
– Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland – Meldebescheinigung
– Betreuung und Erziehung des Kindes selbst – Geburtsurkunde des Kindes
– Keine oder nur teilweise Erwerbstätigkeit – Einkommensnachweise der letzten 12 oder 24 Monate

Die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es ist daher ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen, um sicherzustellen, dass das Elterngeld rechtzeitig beantragt und ausgezahlt wird.

Regelungen zur Elternzeit

Die Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden und bei Bedarf zwischen dem dritten und achten Geburtstag aufgeteilt werden. Sie ermöglicht es Müttern und Vätern, eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben zu nehmen, um ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Während dieser Zeit müssen sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn.

„Die Elternzeit ist eine kostbare Phase, um sich intensiv um sein Kind zu kümmern und wertvolle Erinnerungen zu schaffen.“

Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, können Eltern während der Elternzeit Elterngeld beantragen. Dieses wird auf Grundlage des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Elternzeit berechnet. Die Höhe des Elterngeldes variiert je nach individueller Situation und kann bis zu 65% des vorherigen Einkommens betragen.

Während der Elternzeit sind die Eltern vor Kündigungen geschützt und haben in den meisten Fällen das Recht, nach der Elternzeit auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies gilt für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, einschließlich Teilzeit, befristeten Verträgen und Mini-Jobs. Auch Studierende, Selbständige und Beamte können Elternzeit nehmen.

Wichtige Punkte zu den Regelungen zur Elternzeit:
• Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden
• Aufteilung der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag möglich
• Unbezahlte Auszeit vom Berufsleben
• Finanzielle Unterstützung durch Elterngeld
Kündigungsschutz während der Elternzeit
• Recht auf Rückkehr zum alten Arbeitsplatz in den meisten Fällen
• Auch in Teilzeit, befristeten Verträgen und Mini-Jobs möglich
• Studierende, Selbständige und Beamte können Elternzeit nehmen

Elternzeitgesetz

Das Elternzeitgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Elternzeit. Es bietet Eltern die Möglichkeit, eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben zu nehmen, um sich ihrem Kind zu widmen. Während der Elternzeit müssen sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Diese Auszeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden und bei Bedarf zwischen dem dritten und achten Geburtstag aufgeteilt werden.

Das Elternzeitgesetz gewährt den Eltern auch gewisse Rechte und Schutzmaßnahmen. Während der Elternzeit sind sie vor Kündigungen geschützt und haben in den meisten Fällen das Recht, nach der Elternzeit zu ihrem alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies gilt für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, einschließlich Teilzeit, befristeten Verträgen und Mini-Jobs. Sogar Studierende, Selbständige und Beamte können Elternzeit nehmen.

Während der Elternzeit haben die Eltern auch die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, jedoch maximal 30 Stunden pro Woche. Es ist wichtig zu beachten, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit reduziert wird und Kündigungen nur in Ausnahmefällen möglich sind. Möchten die Eltern ihre Elternzeit vorzeitig beenden, muss der Arbeitgeber dem zustimmen. Nach der Elternzeit haben die Eltern in der Regel Anspruch auf ihre alte Stelle oder eine gleichwertige Position.

Elternzeitgesetz Regelungen und Bestimmungen
Elternzeitdauer Bis zum dritten Geburtstag des Kindes, auf Anfrage bis zum achten Geburtstag
Kündigungsschutz Geschützt vor Kündigungen während der Elternzeit, in den meisten Fällen Recht auf Rückkehr zum alten Arbeitsplatz
Teilzeit während der Elternzeit Maximal 30 Wochenstunden erlaubt
Urlaubsanspruch Reduziert während der Elternzeit
Beendigung der Elternzeit Berechtigt zur vorzeitigen Beendigung, jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
Rückkehr zum Arbeitsplatz In der Regel Anspruch auf alte oder gleichwertige Stelle

Es ist wichtig zu beachten, dass die Elternzeit auch Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben kann. Da die Elternzeit die Anwartschaftszeit beeinflusst, sollten sich Eltern vorab über mögliche Konsequenzen informieren. Das Elternzeitgesetz bietet Eltern die Möglichkeit, sich um ihre Kinder zu kümmern und gleichzeitig ihre beruflichen Rechte zu wahren.

Elternzeit Voraussetzungen

Um Elternzeit nehmen zu können, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. In Deutschland haben sowohl Mütter als auch Väter das Recht auf Elternzeit. Es ist wichtig zu beachten, dass die Elternzeit vor der Geburt des Kindes beim Arbeitgeber beantragt werden muss. Die Elternzeit kann sowohl von Vollzeit– als auch von Teilzeitbeschäftigten in Anspruch genommen werden.

Die Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Beginns der Elternzeit mindestens sechs Monate besteht. Dies gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich befristeter Verträge, Teilzeitbeschäftigung und Mini-Jobs. Studierende, selbständige und Beamte haben ebenfalls das Recht auf Elternzeit.

Während der Elternzeit sind die Eltern vor Kündigungen geschützt und haben in der Regel das Recht, nach der Elternzeit an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Elternzeit informiert wird. Die Dauer der Elternzeit kann individuell gewählt werden, jedoch darf sie insgesamt drei Jahre nicht überschreiten.

Während der Elternzeit können die Eltern auch Teilzeit arbeiten, jedoch nicht mehr als 30 Stunden pro Woche. Dies ermöglicht es den Eltern, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen und gleichzeitig Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. Es ist ratsam, die genauen Regelungen zur Teilzeitarbeit während der Elternzeit mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

Voraussetzungen für Elternzeit Anmerkungen
Mindestens 6 Monate Arbeitsverhältnis Gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse
Beantragung der Elternzeit vor der Geburt Notwendig, um die Planung zu ermöglichen
Maximal 30 Stunden Teilzeitarbeit pro Woche Um Beruf und Kinderbetreuung zu vereinen
Elternzeit darf insgesamt drei Jahre nicht überschreiten Individuelle Gestaltungsmöglichkeit

Die Elternzeit bietet Eltern die Möglichkeit, ihr Kind in den ersten Jahren intensiv zu betreuen und zu begleiten. Es ist wichtig, dass die Voraussetzungen für die Elternzeit erfüllt sind und der Arbeitgeber rechtzeitig über die Absicht informiert wird. Auf diese Weise können Eltern die Elternzeit optimal nutzen und sowohl ihre Familie als auch ihre berufliche Karriere in Einklang bringen.

Elternzeit Rechte und Pflichten

Während der Elternzeit sind die Eltern vor Kündigungen geschützt und haben in den meisten Fällen das Recht auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Dieser Kündigungsschutz gilt für beide Elternteile und ermöglicht es ihnen, sich ganz auf die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu konzentrieren. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kündigungsschutz nur während der Elternzeit gilt und nicht darüber hinaus.

In vielen Fällen haben Eltern das Recht, nach der Elternzeit in ihre alte Position zurückzukehren. Dies bedeutet, dass sie ihren vorherigen Arbeitsplatz behalten, inklusive aller Rechte und Pflichten. In einigen Fällen kann es jedoch zu Veränderungen kommen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber betriebliche Gründe hat, die eine Rückkehr in die alte Position verhindern.

Es ist auch möglich, dass sich die Arbeitsbedingungen nach der Elternzeit ändern. Dies könnte eine Reduzierung der Arbeitszeit, eine Änderung des Arbeitsortes oder eine andere Form von Flexibilität beinhalten. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Interessen der Eltern zu berücksichtigen und ihnen angemessene Arbeitsbedingungen anzubieten.

Elternzeit Rechte und Pflichten Zusammenfassung:

  • Eltern sind während der Elternzeit vor Kündigungen geschützt.
  • Das Recht auf den alten Arbeitsplatz besteht in den meisten Fällen.
  • Arbeitsbedingungen können sich nach der Elternzeit ändern.
  • Der Arbeitgeber muss die Interessen der Eltern berücksichtigen.
Elternzeit Rechte Elternzeit Pflichten
Eltern sind vor Kündigungen geschützt. Eltern müssen die Elternzeit rechtzeitig beantragen.
Eltern haben das Recht auf den alten Arbeitsplatz. Eltern müssen während der Elternzeit keine Arbeit leisten.
Arbeitsbedingungen können angepasst werden. Eltern müssen die Elternzeit dem Arbeitgeber mitteilen.

Elternzeit beantragen

Um Elternzeit zu beantragen, müssen bestimmte Schritte eingehalten werden. Es ist wichtig, frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Pläne zu sprechen und den Antrag rechtzeitig einzureichen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie erfolgreich Elternzeit beantragen können:

  1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über Ihren Wunsch, Elternzeit zu nehmen. In der Regel sollten Sie dies spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit tun.
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen für Elternzeit erfüllen. Dazu gehört, dass Sie als Elternteil erwerbstätig sind und dass Ihr Kind mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
  3. Beantragen Sie Elternzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber. Geben Sie dabei den Zeitraum an, in dem Sie die Elternzeit nehmen möchten. Sie können die Elternzeit ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes beantragen oder zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch nicht später als bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes.
  4. Überlegen Sie, ob Sie die Elternzeit komplett oder in Teilzeit nehmen möchten. Sie haben die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, jedoch maximal 30 Stunden pro Woche. Geben Sie dies im Antrag an, wenn Sie Teilzeit während der Elternzeit arbeiten möchten.
  5. Unterzeichnen Sie den Antrag und geben Sie ihn bei Ihrem Arbeitgeber ab. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags für Ihre Unterlagen auf.

Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber das Recht hat, Ihre Elternzeit um bis zu 8 Wochen zu verschieben, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Wenn Sie die Elternzeit vorzeitig beenden möchten, müssen Sie dies ebenfalls schriftlich beantragen und die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen.

Nach Ihrer Elternzeit haben Sie in der Regel das Recht, zu Ihrem alten Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine gleichwertige Stelle zu erhalten. Überprüfen Sie hierzu Ihre Arbeitsvertragsbedingungen und sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber. Vergessen Sie nicht, dass sich die Elternzeit auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken kann, da sie die Anwartschaftszeit beeinflusst.

Antragsdatum Zeitraum der Elternzeit Voraussichtlicher Beginn der Elternzeit Voraussichtliches Ende der Elternzeit
01.07.2022 Voller Umfang 01.10.2022 01.10.2023

Auswirkungen auf Arbeitslosengeld

Die Elternzeit kann sich auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken, da sie die Anwartschaftszeit beeinflusst. Während der Elternzeit sind Eltern nicht aktiv beschäftigt und zahlen daher keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Dadurch kann sich die Dauer der Anwartschaftszeit verlängern, da diese von der Anzahl der Beitragsmonate abhängig ist.

Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen normalerweise bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel eine Mindestanwartschaftszeit, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor der Arbeitslosigkeit erfüllt sein muss. Da die Elternzeit nicht als Beschäftigungszeit zählt, kann sie die Erfüllung der Mindestanwartschaftszeit verzögern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der individuellen Versicherungszeiten und dem Alter der Eltern. Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Arbeitsagentur oder einem Experten für Arbeitslosengeld über die spezifischen Auswirkungen der Elternzeit auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu informieren und individuelle Fragen zu klären.

Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Elternzeit Auswirkungen der Elternzeit auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Elternzeit hat keinen direkten Einfluss auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Elternzeit kann die Anwartschaftszeit beeinflussen und somit die Dauer der Leistung reduzieren.
Die individuellen Versicherungszeiten werden weiterhin berücksichtigt. Die Elternzeit zählt nicht als Beschäftigungszeit und kann die Erfüllung der Mindestanwartschaftszeit verzögern.

Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Auswirkungen der Elternzeit auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche finanzielle Auswirkungen zu minimieren.

Conclusion

Nachdem Sie diesen umfassenden Leitfaden zur Elternzeit gelesen haben, sollten Sie nun ein besseres Verständnis dafür haben, was Elternzeit ist und wie Sie sie optimal planen können.

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, um ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Während der Elternzeit müssen sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zur finanziellen Unterstützung können sie Elterngeld beantragen.

Die Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden und bei Bedarf zwischen dem dritten und achten Geburtstag aufgeteilt werden. Während der Elternzeit sind die Eltern vor Kündigungen geschützt und haben in den meisten Fällen das Recht auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, einschließlich Teilzeit, befristeten Verträgen und Mini-Jobs. Auch Studierende, Selbständige und Beamte können Elternzeit nehmen.

Während der Elternzeit können Eltern auch Teilzeit arbeiten, jedoch maximal 30 Wochenstunden. Der Urlaubsanspruch reduziert sich während der Elternzeit und Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Eltern haben das Recht, ihre Elternzeit vorzeitig zu beenden, jedoch muss der Arbeitgeber zustimmen. Nach der Elternzeit haben die Eltern in der Regel einen Anspruch auf ihre alte oder eine gleichwertige Stelle. Die Elternzeit kann sich auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken, da sie die Anwartschaftszeit beeinflusst.

FAQ

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, um ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen.

Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

Die Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden und bei Bedarf zwischen dem dritten und achten Geburtstag aufgeteilt werden.

Gibt es finanzielle Unterstützung während der Elternzeit?

Zur finanziellen Unterstützung können Eltern Elterngeld beantragen.

Welche Rechte haben Eltern während der Elternzeit?

Während der Elternzeit sind die Eltern vor Kündigungen geschützt und haben in den meisten Fällen das Recht auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren.

Wer kann Elternzeit nehmen?

Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, einschließlich Teilzeit, befristeten Verträgen und Mini-Jobs. Auch Studierende, Selbständige und Beamte können Elternzeit nehmen.

Kann man während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, während der Elternzeit können Eltern Teilzeit arbeiten, jedoch maximal 30 Wochenstunden.

Kann man die Elternzeit vorzeitig beenden?

Ja, Eltern haben das Recht, ihre Elternzeit vorzeitig zu beenden, jedoch muss der Arbeitgeber zustimmen.

Hat man nach der Elternzeit einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz?

Nach der Elternzeit haben die Eltern in der Regel einen Anspruch auf ihre alte oder eine gleichwertige Stelle.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus?

Die Elternzeit kann sich auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken, da sie die Anwartschaftszeit beeinflusst.