Was bedeutet Entgeltfortzahlung – Eine klare Erklärung

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die sicherstellt, dass Arbeitnehmer bei Krankheit weiterhin ihr volles Gehalt erhalten. Diese Regelung gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und besteht für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Damit soll gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer auch in Zeiten der Krankheit finanziell abgesichert sind.

Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arbeitnehmer muss länger als vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt sein, arbeitsunfähig sein und die Krankheit darf nicht selbst verschuldet sein. Zudem ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer seine Krankheit umgehend beim Arbeitgeber meldet und ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vorlegt.

Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung und zahlt Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70% des Bruttoverdienstes, allerdings darf es nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes betragen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es individuelle Unterschiede geben kann, abhängig von der Art der Beschäftigung und der Arbeitszeit.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist oder der Arbeitnehmer gegen bestimmte arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Die genaue Berechnung der Entgeltfortzahlung kann komplex sein und variiert je nach individueller Situation.

Selbst bei geringfügigen Beschäftigungen besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Dies bedeutet, dass auch Arbeitnehmer, die auf Minijob-Basis arbeiten, finanziell abgesichert sind, wenn sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland.
  • Arbeitnehmer erhalten weiterhin ihr volles Gehalt bei Krankheit.
  • Die Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer für bis zu sechs Wochen.
  • Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung sind unter anderem eine Beschäftigungsdauer von mehr als vier Wochen und unverschuldete Krankheit.
  • Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung und zahlt Krankengeld.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Voraussetzungen

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland. Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall weiterhin ihr volles Gehalt erhalten. Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung sind:

  • Der Arbeitnehmer muss länger als vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig sein und die Krankheit darf nicht selbst verschuldet sein.

Um den Anspruch geltend machen zu können, muss der Arbeitnehmer seine Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber melden und ab dem dritten Tag eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Ohne Vorlage einer Krankschreibung hat der Arbeitgeber das Recht, die Entgeltfortzahlung zu verweigern.

Ausnahmen vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten muss. Zum Beispiel, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist, beispielsweise durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Außerdem kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfallen, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit vorsätzlich herbeigeführt hat oder sich einer ärztlichen Behandlung verweigert.

Ausnahmen von der Entgeltfortzahlung Beschreibung
Verschuldete Krankheit Wenn die Krankheit auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.
Verweigerung ärztlicher Behandlung Wenn der Arbeitnehmer sich einer erforderlichen ärztlichen Behandlung verweigert, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfallen.

Dauer der Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung gilt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Während dieser Zeit erhalten Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig erkrankt sind, weiterhin ihr volles Gehalt. Die genaue Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beschäftigung beim Arbeitgeber und der Art der Erkrankung.

Bei einer kurzfristigen Krankheit, die weniger als sechs Wochen andauert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt fortzuzahlen. Dieser Zeitraum kann sich jedoch verlängern, wenn der Arbeitnehmer immer wieder erkrankt oder eine schwerwiegende Krankheit hat. In solchen Fällen kann eine Verlängerung der Entgeltfortzahlung auf bis zu 78 Wochen erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entgeltfortzahlung nicht unbegrenzt gilt. Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung und zahlt Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70% des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes.

Zeitraum Entgeltfortzahlung
Bis zu 6 Wochen Volles Gehalt wird vom Arbeitgeber gezahlt
Ab der 7. Woche Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt

Meldung der Krankheit und Krankschreibung

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, müssen Sie Ihre Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber melden und ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vorlegen. Damit gewährleisten Sie, dass Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit haben. Die Meldung der Krankheit sollte schriftlich erfolgen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. Dies kann beispielsweise per E-Mail oder per Post geschehen.

Die ärztliche Krankschreibung bestätigt Ihre Arbeitsunfähigkeit und sollte ebenfalls beim Arbeitgeber vorgelegt werden. In der Regel erhalten Sie diese von Ihrem behandelnden Arzt. Die Krankschreibung enthält Angaben zur Diagnose und zur voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Achten Sie darauf, dass die Krankschreibung rechtzeitig beim Arbeitgeber vorliegt, um Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu sichern.

Eine ordnungsgemäße Meldung der Krankheit und Vorlage der Krankschreibung sind wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit zu sichern. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Krankheit korrekt melden sollen oder Fragen zur Krankschreibung haben, können Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder an das zuständige Personalwesen wenden.

Beispiel für eine Meldung der Krankheit per E-Mail:

Betreff: Krankheitsmeldung

Sehr geehrte/r [Name des Vorgesetzten],

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ich aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig bin. Die Arbeitsunfähigkeit begann am [Datum der Krankheitsbeginns]. Voraussichtlich werde ich bis zum [Datum der voraussichtlichen Genesung] arbeitsunfähig sein. Im Anhang finden Sie die ärztliche Krankschreibung zur Bestätigung.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Beispiel für eine Vorlage der Krankschreibung:

Ich [Ihr Name], bestätige hiermit meine Arbeitsunfähigkeit aufgrund der folgenden Erkrankung:

Diagnose Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
[Diagnose] [Voraussichtliche Dauer]

Ich werde Sie über den Verlauf meiner Genesung informieren und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Übernahme durch die Krankenkasse und Krankengeld

Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung und zahlt Krankengeld. Dies ist eine wichtige Regelung, die sicherstellt, dass Arbeitnehmer auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin finanziell abgesichert sind. Die Höhe des Krankengeldes beträgt dabei 70% des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes.

Um Krankengeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die seine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Diese Krankschreibung sollte spätestens ab dem dritten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber eingereicht werden. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer die Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber meldet, damit dieser entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt direkt durch die Krankenkasse, und der Anspruch besteht für einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Während dieser Zeit wird das Krankengeld in der Regel monatlich überwiesen und dient als finanzielle Unterstützung für den erkrankten Arbeitnehmer.

Wichtig zu wissen: Krankengeld im Krankheitsfall
Krankengeldhöhe 70% des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes
Zeitraum Maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren
Zahlung Direkt durch die Krankenkasse in der Regel monatlich

In bestimmten Fällen kann es zu Verzögerungen oder Ablehnungen bei der Zahlung des Krankengeldes kommen. Zum Beispiel, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen ist oder eine Rehabilitation stattfindet. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen oder Problemen bezüglich des Krankengeldes an die Krankenkasse zu wenden.

Die Übernahme der Zahlung durch die Krankenkasse und das Krankengeld sind wichtige Aspekte der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Sie stellen sicher, dass Arbeitnehmer auch während längerer Krankheitsphasen finanzielle Unterstützung erhalten und somit keine finanziellen Einbußen erleiden müssen.

Ausnahmen von der Entgeltfortzahlung

Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten muss, zum Beispiel wenn die Krankheit selbst verschuldet ist. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren.

Die genauen Ausnahmen sind in der gesetzlichen Regelung zur Entgeltfortzahlung festgelegt. Einige Beispiele für Situationen, in denen der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, sind:

  • Wenn die Krankheit auf vorsätzliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, zum Beispiel auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
  • Wenn der Arbeitnehmer die Krankheit absichtlich herbeigeführt hat, zum Beispiel durch Selbstverletzung.
  • Wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten grob verletzt hat, zum Beispiel durch wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten.
  • Wenn der Arbeitnehmer die Krankheit selbst verschuldet hat, zum Beispiel durch nicht beachtete Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz.

„Bei Vorliegen solcher Ausnahmefälle kann der Arbeitgeber von seiner Pflicht zur Entgeltfortzahlung absehen.“

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber in solchen Situationen jedoch nachweisen muss, dass die Ausnahme tatsächlich vorliegt. Es reicht nicht aus, einfach zu behaupten, dass die Krankheit selbst verschuldet ist. Der Arbeitnehmer hat in der Regel das Recht, den Vorwurf der selbstverschuldeten Krankheit anzufechten und gegebenenfalls gerichtlich gegen die Entscheidung des Arbeitgebers vorzugehen.

Ausnahmefall Beispiel
Krankheit aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch Der Arbeitnehmer ist aufgrund seines Alkoholkonsums nicht arbeitsfähig.
Erkrankung durch absichtliche Selbstverletzung Der Arbeitnehmer hat sich absichtlich selbst verletzt und ist deshalb arbeitsunfähig.
Grobe Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten Der Arbeitnehmer hat mehrfach unentschuldigt gefehlt und gegen seine Pflichten verstoßen.
Krankheit aufgrund nicht beachteter Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz Der Arbeitnehmer hat gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen und sich dadurch verletzt.

Zusammenfassung

In bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dies gilt beispielsweise, wenn die Krankheit auf vorsätzliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist oder der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten grob verletzt hat. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen können, dass die Ausnahme tatsächlich vorliegt. Der Arbeitnehmer hat das Recht, den Vorwurf der selbstverschuldeten Krankheit anzufechten. Eine genaue Übersicht über die Ausnahmen und weitere Informationen finden Sie in der gesetzlichen Regelung zur Entgeltfortzahlung.

Berechnung der Entgeltfortzahlung

Die genaue Berechnung der Entgeltfortzahlung hängt von der Art der Beschäftigung und der Arbeitszeit ab. Für die meisten Arbeitnehmer beträgt die Entgeltfortzahlung 100% des Bruttoverdienstes für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel.

Für Teilzeitbeschäftigte oder Beschäftigte mit wechselnder Arbeitszeit wird die Entgeltfortzahlung auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate vor der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Dabei werden auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld berücksichtigt.

Bei geringfügigen Beschäftigungen, also Minijobs, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Hier wird die Berechnung jedoch auf Basis des Arbeitsentgelts der letzten 13 Wochen vor der Arbeitsunfähigkeit vorgenommen. Dabei wird der Durchschnitt der vergangenen 13 Wochen berechnet und als Grundlage für die Entgeltfortzahlung herangezogen.

Beschäftigungsart Berechnungsgrundlage
Vollzeitbeschäftigung 100% des Bruttoverdienstes
Teilzeitbeschäftigung Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate
Geringfügige Beschäftigung (Minijob) Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Berechnung der Entgeltfortzahlung auch von individuellen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängen kann. Daher ist es ratsam, sich im Zweifelsfall bei der Personalabteilung oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren.

Entgeltfortzahlung bei geringfügigen Beschäftigungen

Auch bei geringfügigen Beschäftigungen besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, weiterhin Lohn erhalten, wenn sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind.

Die Entgeltfortzahlung bei geringfügigen Beschäftigungen richtet sich nach den gleichen Regeln wie bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Der Anspruch gilt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen und setzt voraus, dass der Arbeitnehmer länger als vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt ist und die Krankheit unverschuldet ist.

Bei geringfügig Beschäftigten erfolgt die Berechnung der Entgeltfortzahlung auf Grundlage des Arbeitsentgelts der letzten 13 Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dabei werden sowohl das Arbeitsentgelt als auch eventuelle Sonderzahlungen berücksichtigt. Die genaue Höhe der Entgeltfortzahlung kann daher je nach individueller Situation variieren.

Dauer der Beschäftigung Entgeltfortzahlung
weniger als 4 Wochen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung
4 bis 6 Wochen Entgeltfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
mehr als 6 Wochen Übergang zur Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse

Es ist wichtig zu beachten, dass geringfügig Beschäftigte keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Daher erfolgt die Übernahme der Entgeltfortzahlung und die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse direkt.

Die Entgeltfortzahlung bei geringfügigen Beschäftigungen ist eine wichtige soziale Absicherung für Minijobber. Sie gewährleistet, dass auch bei Krankheit ein gewisser Lohnfortzahlungsanspruch besteht und finanzielle Einbußen minimiert werden.

Sonderregelungen und weitere Informationen

Neben den bereits genannten Regelungen gibt es noch einige weitere Aspekte zur Entgeltfortzahlung, die beachtet werden sollten. Hier sind einige zusätzliche Informationen, um Ihnen einen umfassenderen Überblick zu geben:

Ausnahmen von der Entgeltfortzahlung

Obwohl die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gilt, gibt es bestimmte Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muss. Zum Beispiel entfällt der Anspruch, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer verschuldeten Handlung des Arbeitnehmers beruht, wie beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt oder einer selbstverletzenden Handlung. Es ist wichtig, sich der Ausnahmen bewusst zu sein, um mögliche finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Berechnung der Entgeltfortzahlung

Die genaue Berechnung der Entgeltfortzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Beschäftigung und der Arbeitszeit. Bei Vollzeitbeschäftigten wird das Gehalt in der Regel in vollem Umfang fortgezahlt. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Entgeltfortzahlung entsprechend dem tatsächlich gearbeiteten Umfang berechnet. Es gibt auch spezielle Regelungen für Schichtarbeit oder flexible Arbeitszeitmodelle. Um sicher zu gehen, dass Sie die korrekte Entgeltfortzahlung erhalten, ist es ratsam, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen oder Ihren Arbeitgeber um Auskunft zu bitten.

Entgeltfortzahlung bei geringfügigen Beschäftigungen

Auch bei geringfügigen Beschäftigungen, auch bekannt als Minijobs oder 450-Euro-Jobs, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Allerdings gelten hier Sonderregelungen, die beachtet werden sollten. Bei geringfügig Beschäftigten wird die Entgeltfortzahlung nicht auf Basis des tatsächlichen Gehalts berechnet, sondern anhand eines Pauschalbetrags. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Pauschalbetrag in der Regel niedriger ist als das tatsächlich verdiente Entgelt. Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber kann Klarheit über die genauen Regelungen schaffen.

Ausnahme Beschreibung
Verschuldete Arbeitsunfähigkeit Wenn die Krankheit auf einer verschuldeten Handlung des Arbeitnehmers beruht, entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Geringfügige Beschäftigung Bei geringfügigen Beschäftigungen gelten spezielle Regelungen zur Entgeltfortzahlung, die von den allgemeinen Bestimmungen abweichen können.

Relevante Gesetze und Rechtsprechung

Die Entgeltfortzahlung ist im deutschen Arbeitsrecht gesetzlich geregelt und wird auch in der Rechtsprechung unterstützt. Es gibt mehrere Gesetze, die die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall regeln. Der wichtigste Gesetzestext ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Es legt fest, dass Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen.

Die Rechtsprechung hat die Ansprüche der Arbeitnehmer bei der Entgeltfortzahlung weiter konkretisiert. Durch verschiedene Urteile wurden beispielsweise Regelungen zur Krankmeldung, zur Vorlage einer Krankschreibung und zur Höhe des Krankengeldes festgelegt. Diese Urteile sind entscheidend für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung zu kennen.

Gesetz Inhalt
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Regelt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Enthält allgemeine Regelungen zum Arbeitsvertrag und zur Haftung
Sozialgesetzbuch (SGB V) Regelt die Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die genaue Auslegung der Gesetze und Urteile kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist daher ratsam, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt oder eine andere rechtliche Beratungsstelle zu konsultieren.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sicherstellt, dass Arbeitnehmer trotz Krankheit weiterhin ihr volles Gehalt erhalten. Diese gesetzliche Regelung gilt in Deutschland für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und gewährleistet einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen.

Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, muss der Arbeitnehmer länger als vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt sein und arbeitsunfähig aufgrund einer unverschuldeten Krankheit. Es ist wichtig, die Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden und ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vorzulegen. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70% des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes. Es gibt Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muss, beispielsweise wenn die Krankheit selbst verschuldet ist. Die genaue Berechnung der Lohnfortzahlung hängt von der Art der Beschäftigung und der Arbeitszeit ab.

Selbst bei geringfügigen Beschäftigungen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist also ein wichtiger Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass Arbeitnehmer auch in schwierigen Zeiten finanziell abgesichert sind.

FAQ

Was bedeutet Entgeltfortzahlung?

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Arbeitnehmer bei Krankheit weiterhin ihr volles Gehalt erhalten.

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die länger als vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt sind und durch eine unverschuldete Krankheit arbeitsunfähig sind.

Wie lange dauert die Entgeltfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung gilt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen.

Wie melde ich eine Krankheit beim Arbeitgeber?

Sie müssen Ihre Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber melden und ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vorlegen.

Was passiert nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung?

Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes.

Gibt es Ausnahmen von der Entgeltfortzahlung?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muss, zum Beispiel wenn die Krankheit selbst verschuldet ist.

Wie wird die Entgeltfortzahlung berechnet?

Die genaue Berechnung der Lohnfortzahlung hängt von der Art der Beschäftigung und der Arbeitszeit ab.

Gibt es auch bei geringfügigen Beschäftigungen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit?

Ja, auch bei geringfügigen Beschäftigungen besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Gibt es Sonderregelungen und weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung?

Ja, es gibt Sonderregelungen und weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung, die individuell geklärt werden können.

Welche Gesetze und Rechtsprechung sind relevant für die Entgeltfortzahlung?

Die relevanten Gesetze und Urteile im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung können individuell recherchiert werden.