Verstehen Sie: Was regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz in Deutschland?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist eine wichtige rechtliche Grundlage im deutschen Arbeitsrecht und betrifft die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es regelt die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten im Falle einer Erkrankung für einen bestimmten Zeitraum das Gehalt oder den Lohn weiterzuzahlen. Dabei gelten bestimmte Regelungen, die die Entgelthöhe, die Dauer der Lohnfortzahlung und die Voraussetzungen für einen Lohnfortzahlungsanspruch festlegen. Dieses Gesetz schützt die Rechte der Arbeitnehmer und stellt sicher, dass sie auch während einer Krankheitsphase finanziell abgesichert sind.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland.
  • Arbeitgeber haben die Pflicht, den Beschäftigten für eine bestimmte Dauer das Gehalt oder den Lohn weiterzuzahlen.
  • Die Entgelthöhe entspricht dem normalen Gehalt oder Lohn.
  • Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für alle Angestellten, unabhängig von ihrer Vertragsart oder Arbeitszeit.
  • Die Entgeltfortzahlung endet nach 6 Wochen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld aus.

Geltungsbereich des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von ihrer Vertragsart oder Arbeitszeit. Es regelt die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten im Krankheitsfall für eine Dauer von bis zu 6 Wochen das Gehalt oder den Lohn weiterzuzahlen.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, was bedeutet, dass er aufgrund einer Erkrankung seine vertraglich geschuldete Arbeit nicht leisten kann. Diese Erkrankung muss ohne Verschulden des Arbeitnehmers entstanden sein.

Es gibt bestimmte Situationen, die als berechtigte Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung gelten. Dazu gehören beispielsweise nicht rechtswidrige Sterilisationen, Schwangerschaftsabbrüche oder ärztlich angeordnete Rehabilitationsmaßnahmen.

Berechtigte Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit
Nicht rechtswidrige Sterilisation
Schwangerschaftsabbruch
Ärztlich angeordnete Rehabilitationsmaßnahmen

Nach Ablauf der 6 Wochen endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse Krankengeld an den erkrankten Arbeitnehmer aus. Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts entspricht dem normalen Gehalt oder Lohn des Arbeitnehmers.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro. Während seiner Krankheit erhält er vom Arbeitgeber weiterhin 3.000 Euro pro Monat.

Der Arbeitgeber hat jedoch unter bestimmten Umständen das Recht, Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu kürzen. Dies kann der Fall sein, wenn im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung explizit festgelegt ist, dass diese Sondervergütungen von einer bestimmten Anzahl von Arbeitsstunden oder der effektiven Arbeitsleistung abhängig sind.

Sollte der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt werden oder fristlos kündigen, besteht dennoch weiterhin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Allerdings erlischt der Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, die Kündigung erfolgt durch den Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitnehmer kündigt fristlos aus einem wichtigen, vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund.

Zu beachten ist auch, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen besteht, sofern der Arbeitnehmer am Arbeitstag vor oder nach dem Feiertag nicht unentschuldigt fehlt.

Voraussetzungen für den Lohnfortzahlungsanspruch

Um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben, muss die Erkrankung des Arbeitnehmers ohne Verschulden seinerseits entstanden sein. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Schuld an seiner Krankheit haben darf. Beispielsweise sind nicht rechtswidrige Sterilisationen, Schwangerschaftsabbrüche oder ärztlich angeordnete Rehabilitationsmaßnahmen als berechtigte Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung anzusehen.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass alle Angestellten, unabhängig von ihrer Vertragsart oder Arbeitszeit, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Die Lohnfortzahlung endet nach sechs Wochen, danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.

Situation Lohnfortzahlungsanspruch
Erkrankung des Arbeitnehmers Ja
Nicht rechtswidrige Sterilisation Ja
Schwangerschaftsabbruch Ja
Ärztlich angeordnete Rehabilitationsmaßnahme Ja

Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts entspricht dem normalen Gehalt oder Lohn des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber hat jedoch unter bestimmten Umständen das Recht, Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu kürzen.

„Eine Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden des Arbeitnehmers ist Voraussetzung für den Anspruch auf Lohnfortzahlung.“

Zusammenfassung:

  • Die Erkrankung des Arbeitnehmers muss ohne Verschulden seinerseits entstanden sein.
  • Es gibt bestimmte Situationen, in denen eine Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung als berechtigt gilt.
  • Alle Angestellten haben unabhängig von ihrer Vertragsart oder Arbeitszeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Die Lohnfortzahlung endet nach sechs Wochen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld aus.
  • Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts entspricht dem normalen Gehalt oder Lohn.
  • Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kürzen.

Dauer der Lohnfortzahlung

Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine Dauer von bis zu 6 Wochen. Diese Regelung gilt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird und ohne eigenes Verschulden erkrankt ist.

Während dieser Zeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, das normale Gehalt oder den Lohn weiterzuzahlen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer trotz seiner Krankheit finanziell abgesichert ist und keine Einkommenseinbußen hinnehmen muss.

Nach Ablauf der 6 Wochen endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und kann niedriger sein als das reguläre Gehalt oder der Lohn.

Entgeltfortzahlung Krankengeld
100% des Gehalts/Lohns Abhängig vom Krankengeldsatz

Es ist wichtig zu beachten, dass die Dauer der Lohnfortzahlung nicht verlängert wird, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der 6 Wochen erneut erkrankt. In einem solchen Fall wird die Lohnfortzahlungsfrist nicht erneut gestartet und der Anspruch auf Krankengeld tritt sofort ein.

Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts entspricht dem normalen Gehalt oder Lohn des Arbeitnehmers. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz in Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts während der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt oder den Lohn für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen weiterzuzahlen.

Während dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer sein volles Arbeitsentgelt, das dem regulären Gehalt oder Lohn entspricht. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die vorsehen, dass das Arbeitsentgelt während der Krankheit reduziert werden darf. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit seine übliche Vergütung erhält und finanziell abgesichert ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass unter bestimmten Umständen der Arbeitgeber berechtigt ist, Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu kürzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen festgelegt sind. In solchen Fällen kann das fortzuzahlende Arbeitsentgelt bei Erkrankung des Arbeitnehmers entsprechend reduziert werden.

Art der Vergütung Fortzahlung während der Krankheit
Gehalt/Lohn vollständige Fortzahlung
Urlaubsgeld Unter bestimmten Umständen kürzbar
Weihnachtsgeld Unter bestimmten Umständen kürzbar
Andere Sondervergütungen Unter bestimmten Umständen kürzbar

Beispiel: Kürzung von Sondervergütungen

Ein Arbeitnehmer hat einen festen Monatslohn von 3000 Euro und erhält zusätzlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 1000 Euro. Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit würde der Arbeitnehmer in den ersten 6 Wochen weiterhin seinen vollen Monatslohn von 3000 Euro erhalten.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld im Falle einer Krankheit kürzt. Nehmen wir an, der Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag festgehalten, dass das Weihnachtsgeld um 50% gekürzt wird, wenn der Arbeitnehmer länger als 14 Tage im Jahr krank ist.

In diesem Fall würde der Arbeitnehmer während der Krankheit 3000 Euro als monatliches Gehalt erhalten, jedoch nur 500 Euro des Weihnachtsgeldes. Die Kürzung des Weihnachtsgeldes wäre eine rechtliche Möglichkeit für den Arbeitgeber, um die Sondervergütung entsprechend anzupassen.

Auswirkungen auf Sondervergütungen

Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kürzen, wenn eine Lohnfortzahlung erfolgt. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortzahlung seines regulären Gehalts oder Lohns während einer Krankheitsphase von bis zu 6 Wochen. Während dieser Zeit müssen Sondervergütungen in der Regel weiterhin gezahlt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn der Arbeitnehmer von seinem Lohnfortzahlungsanspruch Gebrauch macht.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen berechtigt ist, Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu kürzen, wenn eine Lohnfortzahlung erfolgt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum erkrankt ist und dadurch mehrere Krankheitsphasen mit Lohnfortzahlung aufgetreten sind. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber das Recht, die Sondervergütungen anteilig zu kürzen.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer sich bewusst sind, dass eine Lohnfortzahlung gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz zwar ihre reguläre Vergütung abdeckt, aber nicht unbedingt alle Sondervergütungen einschließt. Daher sollten Arbeitnehmer sich über die genauen Regelungen ihres Arbeitsvertrags und des Entgeltfortzahlungsgesetzes informieren, um mögliche Einschränkungen bei Sondervergütungen zu verstehen.

Situation Auswirkungen auf Sondervergütungen
Erkrankung mit Lohnfortzahlung Sondervergütungen werden in der Regel weitergezahlt
Längere Krankheitsphasen mit Lohnfortzahlung Sondervergütungen können anteilig gekürzt werden
Einschränkungen laut Arbeitsvertrag oder Entgeltfortzahlungsgesetz Sondervergütungen können unter bestimmten Umständen gekürzt werden

Es ist ratsam, dass Arbeitnehmer sich bei Fragen bezüglich der Auswirkungen von Lohnfortzahlung auf Sondervergütungen von einem Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen, um ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen.

Entgeltfortzahlung bei Kündigung

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder einer fristlosen Kündigung besteht weiterhin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für eine bestimmte Zeit das Gehalt oder den Lohn weiterzuzahlen.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt hat. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das ihm bei einer ordentlichen Kündigung zugestanden hätte. Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund der Arbeitgeber gekündigt hat, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt bestehen.

Um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung geltend zu machen, sollte der Arbeitnehmer unverzüglich nach der Kündigung den Arbeitgeber darüber informieren und gegebenenfalls auch eine schriftliche Bestätigung einfordern. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Unterlagen, wie beispielsweise die Kündigungserklärung und den Arbeitsvertrag, gut aufzubewahren, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Beispiel: Entgeltfortzahlung bei fristloser Kündigung

„Ich wurde von meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Trotzdem wurde mir bestätigt, dass ich weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz habe. Ich habe die nötigen Informationen und Unterlagen an meinen Anwalt weitergeleitet, um meinen Anspruch zu sichern. Es ist beruhigend zu wissen, dass mein Arbeitgeber auch nach der Kündigung verpflichtet ist, mir mein Gehalt weiterzuzahlen.“

Kündigungsgrund Ansprechpartner
Fristlose Kündigung Arbeitnehmer
Ordentliche Kündigung Arbeitgeber

Insgesamt ist es wichtig zu wissen, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch nach einer Kündigung besteht. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und im Falle einer Kündigung entsprechende Schritte unternehmen, um ihren Anspruch durchzusetzen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer und stellt sicher, dass sie auch bei einer Kündigung weiterhin finanziell abgesichert sind.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erlischt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, die Kündigung erfolgt durch den Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitnehmer kündigt fristlos aus einem wichtigen, vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder wenn der Arbeitnehmer fristlos kündigt, besteht weiterhin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, auch während einer Kündigungsfrist oder nach einer fristlosen Kündigung das Gehalt oder den Lohn zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Arbeitnehmer fristlos kündigt, ohne dass der Arbeitgeber einen wichtigen Grund dafür bietet, erlischt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In solchen Fällen hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf das bereits verdiente Gehalt oder den Lohn bis zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entgeltfortzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch endet, wenn der Arbeitnehmer krank ist. Der Arbeitgeber muss weiterhin das Gehalt oder den Lohn gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz zahlen, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht und die Kündigung nicht aufgrund der Arbeitsunfähigkeit erfolgte.

Arbeitsverhältnis Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung
Arbeitnehmer kündigt fristlos Wichtiger Grund fehlt Nur Anspruch auf bereits verdientes Gehalt oder Lohn bis zum Zeitpunkt der Kündigung
Arbeitgeber kündigt Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist
Arbeitgeber kündigt Keine Arbeitsunfähigkeit Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist

Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen

Der Arbeitnehmer hat auch an gesetzlichen Feiertagen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern er am Arbeitstag vor oder nach dem Feiertag nicht unentschuldigt fehlt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz garantiert somit, dass Arbeitnehmer auch an Feiertagen ihr Gehalt oder ihren Lohn erhalten, ohne dass sie dafür arbeiten müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer nicht unentschuldigt dem Arbeitstag vor oder nach dem Feiertag fernbleibt.

Um sicherzustellen, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen gewährt wird, ist es ratsam, sich rechtzeitig bei Krankheit oder anderer Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abzumelden und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Dadurch kann nachgewiesen werden, dass die Abwesenheit vom Arbeitsplatz berechtigt war und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Feiertage in Deutschland:

Feiertag Datum
Neujahr 1. Januar
Karfreitag Variabel (Freitag vor Ostersonntag)
Ostermontag Variabel (Montag nach Ostersonntag)
Tag der Arbeit 1. Mai
Christi Himmelfahrt Variabel (39 Tage nach Ostersonntag)
Pfingstmontag Variabel (50 Tage nach Ostersonntag)
Fronleichnam Variabel (60 Tage nach Ostersonntag)
Tag der Deutschen Einheit 3. Oktober
Heiligabend 24. Dezember
1. Weihnachtsfeiertag 25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember
Silvester 31. Dezember

Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht abschließend ist und es je nach Bundesland Unterschiede bei den gesetzlichen Feiertagen geben kann. Informieren Sie sich daher über die spezifischen Feiertage in Ihrem Bundesland.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Das bedeutet, dass er den Beschäftigten für eine Dauer von bis zu 6 Wochen das Gehalt oder den Lohn weiterzahlen muss. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für alle Angestellten, unabhängig von ihrer Vertragsart oder Arbeitszeit.

Um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Erkrankung darf nicht durch sein eigenes Verschulden entstanden sein. In bestimmten Situationen, wie nicht rechtswidrigen Sterilisationen, Schwangerschaftsabbrüchen oder ärztlich angeordneten Rehabilitationsmaßnahmen, gilt eine Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung als berechtigter Grund.

Nach Ablauf der 6 Wochen endet die Entgeltfortzahlung, und die Krankenkasse zahlt Krankengeld aus. Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts entspricht dem normalen Gehalt oder Lohn. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kürzen kann.

Auswirkungen auf Sondervergütungen:

Sondervergütung Auswirkung
Urlaubsgeld Kann unter bestimmten Umständen gekürzt werden
Weihnachtsgeld Kann unter bestimmten Umständen gekürzt werden

Selbst bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder wenn der Arbeitnehmer fristlos kündigt, besteht weiterhin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Anspruch erlischt jedoch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, die Kündigung erfolgt durch den Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitnehmer kündigt fristlos aus einem wichtigen, vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund.

Außerdem besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, sofern der Arbeitnehmer am Arbeitstag vor oder nach dem Feiertag nicht unentschuldigt fehlt.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bestimmte Pflichten, um diesen Anspruch geltend zu machen.

Um den Lohnfortzahlungsanspruch zu erhalten, muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber melden. Dies kann in der Regel telefonisch oder schriftlich erfolgen. Es ist wichtig, die Krankmeldung rechtzeitig einzureichen, da eine verspätete Meldung zu einer Kürzung oder gar zum Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung führen kann.

Des Weiteren ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich ärztlich untersuchen und behandeln zu lassen, um seine Genesung zu fördern. Er muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, die als Nachweis dient. Diese Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber eingereicht werden, es sei denn, der Arbeitgeber verlangt diese bereits am ersten Tag.

Zusätzlich sollten Arbeitnehmer ihre Rückkehr zur Arbeit rechtzeitig mit dem Arbeitgeber absprechen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Wenn der Arbeitnehmer diesen Pflichten nicht nachkommt, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern oder den Anspruch auf Entgeltfortzahlung einschränken.

Zusammenfassung:

Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber melden und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Des Weiteren sollten Rückkehrpläne mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Wenn der Arbeitnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung eingeschränkt oder verweigert werden.

Rechte des Arbeitnehmers Pflichten des Arbeitnehmers
– Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – Unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit
– Recht auf ärztliche Untersuchung und Behandlung – Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
– Einhalten von Meldefristen
– Abstimmung der Rückkehr zur Arbeit mit dem Arbeitgeber

Fazit

Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist eine wichtige gesetzliche Regelung in Deutschland, die die Rechte der Arbeitnehmer schützt und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für eine gewisse Dauer gewährleistet. Gemäß diesem Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten bei Krankheit bis zu 6 Wochen lang den vollen Lohn oder das Gehalt weiterzuzahlen. Dieser Anspruch gilt für alle Angestellten, unabhängig von ihrer Vertragsart oder Arbeitszeit.

Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, darf die Erkrankung nicht durch das Verschulden des Arbeitnehmers entstanden sein. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, wie nicht rechtswidrige Sterilisationen, Schwangerschaftsabbrüche oder ärztlich angeordnete Rehabilitationsmaßnahmen, die als berechtigte Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung gelten.

Nach Ablauf der 6 Wochen endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, und die Krankenkasse zahlt Krankengeld aus. Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts entspricht dem normalen Gehalt oder Lohn, jedoch kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kürzen.

Sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht weiterhin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Allerdings erlischt dieser Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, die Kündigung erfolgt durch den Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitnehmer kündigt fristlos aus einem wichtigen, vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund.

Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, sofern der Arbeitnehmer am Arbeitstag vor oder nach dem Feiertag nicht unentschuldigt fehlt.

FAQ

Was regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz in Deutschland?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen das Gehalt oder den Lohn weiterzuzahlen.

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für alle Angestellten, unabhängig von ihrer Vertragsart oder Arbeitszeit.

Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Der Anspruch besteht, wenn die Erkrankung ohne Verschulden des Arbeitnehmers entstanden ist oder es einen berechtigten Grund wie nicht rechtswidrige Sterilisationen, Schwangerschaftsabbrüche oder ärztlich angeordnete Rehabilitationsmaßnahmen gibt.

Wie lange dauert die Lohnfortzahlung?

Die Lohnfortzahlung dauert maximal 6 Wochen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld aus.

Wie hoch ist das fortzuzahlende Arbeitsentgelt?

Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts entspricht dem normalen Gehalt oder Lohn.

Hat der Arbeitgeber das Recht, Sondervergütungen zu kürzen?

Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kürzen.

Besteht auch bei Kündigung ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Ja, bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder wenn der Arbeitnehmer fristlos kündigt, besteht weiterhin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Was passiert mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Der Anspruch erlischt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, die Kündigung erfolgt durch den Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitnehmer kündigt fristlos aus einem wichtigen, vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund.

Gibt es einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen?

Ja, es besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, sofern der Arbeitnehmer am Arbeitstag vor oder nach dem Feiertag nicht unentschuldigt fehlt.